Ein 14-tägiges Rückgaberecht im Sinne von § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB existiert nicht, da es sich um ein auf die persönlichen Bedürfnisse entwickeltes Endprodukt handelt.
Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ein Gutschein ist ein Jahr gültig und kann nicht in Bargeld umgewandelt werden!